Wichtige Änderungen im Steuerrecht 2008

Wegfall Wahlrecht lineare / degressive Abschreibung
Möglichkeit der degressiven Abschreibung wurde zum 01.01.2008 abgeschafft.

Sofortabschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern
Senkung der Wertgrenze von € 410,00 auf € 150,00
Anschaffungs- und Herstellkosten von über € 150,00 bis unter € 1.001,00 müssen zu einem Sammelposten zusammengefasst werden, der 5 Jahre gleichmäßig (Pool-Bewertung) abgeschrieben wird. Keine Anpassung des Sammelpostens bei Verkauf eines Gutes. Investitionen ab € 1.001,00 und mehr müssen in ein Anlagenverzeichnis einzeln aufgenommen und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Neuregelung gilt für Wirtschaftsgüter, die in 2008 erstmals angeschafft werden.

Ansparrücklage
Die bisherige Vergünstigung wird durch den sogenannten Investitionsabzugsbetrag ersetzt. Höhe 40 % der voraussichtlichen Kosten, max. € 200.000,00 gewinnmindernder Abzug außerhalb der Bilanz. Dieser kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn das begünstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich bis zum Ende des 3. Wirtschaftsjahres angeschafft oder hergestellt wird.

Absenkung der Körperschaftssteuer

Betriebsausgabenabzug
Gewerbesteuer und darauf entfallende Nebenleistungen (z. B. Stundungszinsen) stellen zukünftig keine (abzugsfähige) Betriebsausgabe dar.
Geänderte Ermittlung des Gewerbeertrages.
Erhöhung des Anrechnungsfaktors bei der Einkommensteuer

Einführung der Zinsschranke
Begrenzung des Schuldzinsenabzugs auf 30% vom EBITDA

Bemessungsgrenzen Sozialversicherung

Versicherungsart

in EUR jährlich

in EUR monatlich

Renten-Arbeitslosigkeitsversicherung

63.600

5.300 (19,9%/3,3%)

Neue Länder

54.000

4.500

Kranken-Pflegeversicherung

43.200

3.600 (%Satz ind.)

Versicherungspflichtgrenze KV

48.150

4.012,50

Dies sind nur ausgewählte Änderungen. Bitte sprechen Sie im konkreten Einzelfall Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer an.

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